Schuleinschreibung

Wichtige Informationen

Allgemeine Schulpflicht

Wenn Ihr Kind bis inklusive 1. September diesen Jahres 6 Jahre alt geworden ist, beginnt mit dem ersten Montag im September die allgemeine Schulpflicht. Eltern schulpflichtiger Kinder erhalten das Anmeldeformular inkl. notwendigen Unterlagen über den Kindergarten. Die Erziehungsberechtigten werden aufgefordert ihr Kind im angegebenen Zeitraum an der Volksschule anzumelden. Kinder, die zwischen dem 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollenden, können über Ansuchen der Erziehungsberechtigten vorzeitig in die 1. Schulstufe aufgenommen werden, sofern sie über die Schulreife verfügen.

Schuleinschreibung

Bitte geben Sie alle erforderlichen Dokumenten zum Abgabetermin rechtzeitig ab. Ihr Kind kommt dann zum mitgeteilten Termin im Jänner zur Schuleinschreibung, damit sich die Schulleiterin und das Lehrerteam einen ersten Eindruck verschaffen und die Schulreife Ihres Kindes feststellen kann. Maßgeblich sind hierfür auch die Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch. Wenn absehbar ist, dass Ihr Kind dem Unterricht nicht oder nur in geringem Ausmaß folgen kann, wird eine Testung durchgeführt, wo festgestellt wird, ob es einer Deutschförderklasse oder einem Deutschförderkurse zugeteilt wird.

Erforderliche Dokumente

  • Geburtsurkunde
  • Meldezettel
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • e-Card (Sozialversicherungsnummer)
  • Nachweis zum Religionsbekenntnis -Taufschein
  • Wenn nötig: Obsorgebescheid
  • Elternfragebogen
  • Impfnachweis
  • Aufnahmebogen

Die erforderlichen Unterlagen wie
z.B. Aufnahmebogen finden Sie unter den Downloads.

Weiterführende Informationen